Beiträge zur Österreichischen Zahnärztekammer
19.11.2009 13:21:00 Uhr | Fr. Mag. Weiss Veronika 
Die Zahnärztekammer gibt bekannt, dass ab sofort die Kammerbeiträge von der Höchstbemessungsgrundlage vorgeschrieben werden. Diese beträgt 140.000,00 Euro Jahreseinkommen.
Man muss binnen eines Monats nach Erhalt des Schreibens der Zahnärztekammer einen Berichtigungsantrag stellen, falls das Einkommen darunter liegt, um eine Herabsetzung des Beitrages zu erwirken.