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19.11.2009 | Fr. Mag. Weiss Veronika (zur Kartei)
besondere steuerliche Absetzposten für das Jahr 2009 lesen
Steuerinfo Auf einen Blick

Die Steuerreform 2009 hat folgende Neuerungen gebracht:

04.05.2009 09:52:00 Uhr | Fr. Mag. Weiss Veronika Steuerberater Fr. Mag. Weiss Veronika


· Ab 2009 entsteht Einkommensteuer erst, wenn das Einkommen höher als 11.000,00 Euro jährlich ist.

Der Tarif selbst wurde auch um einige Prozentpunkte gesenkt und der höchste Steuersatz von 50 % beginnt erst ab einem Einkommen von 60.000,00 Euro jährlich.


· Für Familien mit Kindern gibt es folgende Verbesserungen:

- Der Kinderabsetzbetrag wurde von 50,90 Euro im Monat auf Euro 58,40 erhöht.

- Weiters wurde ein Kinderfreibetrag eingeführt von 220,00 Euro jährlich, welcher im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden muss.

- Ab 2009 können Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300,00 Euro jährlich pro Kind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden und

- schließlich gibt es noch einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitsgebers zu den Kinderbetreuungskosten in Höhe von Euro 500,00. D.h., der Arbeitgeber kann 500,00 Euro an eine Kinderbetreuungsstätte bezahlen. Dieser Betrag stellt bei ihm eine Betriebsausgabe dar, aber beim Dienstnehmer keine steuerpflichtige Einnahme.


· Erweiterung der Abzugsfähigkeit von Spenden

Ab 2009 dürfen zusätzlich zu den bisher abzugsfähigen Spenden auch Spenden an folgende Organisationen sowohl als Betriebsausgabe als auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, und zwar:
- Spenden an mildtätige Organisationen, welche in einer Liste beim Finanzamt eingetragen sind,
- Spenden an mildtätige Sammelvereine, nur an solche, die in einer Liste des Finanzamtes eingetragen sind,
- Spenden durch die die Armut und Not in Entwicklungsländern bekämpft wird und
- Spenden für Katastrophen.


· Für Unternehmer wurde für 2009 und 2010 die vorzeitige Abschreibung geschaffen. Dadurch können von Anschaffungen in den Jahren 2009 und 2010 im ersten Jahr 30 % vorzeitige Abschreibung geltend gemacht werden.


· Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne wurde abgeschafft. Diese ist letztmalig 2009 möglich.


· Die ÖKO-Prämie in Höhe von Euro 1.500,00 bekommt man, wenn man ein Altfahrzeug verschrottet und dafür ein neues kauft in der Zeit vom 1.4.2009 bis 31.12.2009. Allerdings darf es sich nicht um ein Fahrzeug handeln, dass zum Betriebsvermögen gehört und


· Ab 2009 ist es möglich, Kirchensteuer statt 100,00 Euro jährlich 200,00 Euro jährlich als Sonderausgabe geltend zu machen.


· ab 2010 wird es einen höheren Gewinnfreibetrag geben. Statt 10 % des Gewinnes kann man ab 2010 13 % des Gewinnes steuerfrei belassen, wenn man dafür Investitionen tätigt bzw. Wertpapiere kauft. Jeder natürlicher Person steht ab 2010 ein Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes bis max. Euro 30.000,00 zu, ohne dass eine Investition getätigt werden muss.


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